Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Planung, Herstellung, Lieferung, Montage und Wartung von Klima- und Lüftungsanlagen sowie dazugehöriger Steuerungen zwischen der BEYER Klima- und Lüftungsanlagen GmbH, Andreasberger Straße 6, 12347 Berlin, Deutschland (nachfolgend „Unternehmen" genannt) und ihren Kunden.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Angebote und Vertragsabschluss
(1) Alle Angebote des Unternehmens sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich erklärt wird. Kostenlos erstellte Angebote und Kostenüberschläge binden das Unternehmen nicht.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung seitens des Unternehmens zustande.
(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind die Preise ab Werk/Regel- bzw. Vertragsbaustelle unter Ausschluss von Verpackung, Fracht und Versicherung zu verstehen.
(3) Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Das Recht zur Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
(4) Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn dessen Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(5) Bei Wartungs- und Serviceverträgen erfolgt die Abrechnung nach den vereinbarten Intervallen. Teilrechnungen für bereits erbrachte Teilleistungen sind zulässig.
4. Liefer- und Leistungsbedingungen
(1) Lieferfristen und -termine sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Unternehmen schriftlich bestätigt worden sind. Beginn der Lieferfrist ist der Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung und nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
(2) Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, soweit der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt oder für Verzögerungen durch höhere Gewalt, Streiks, behördliche Maßnahmen oder sonstige Umstände verantwortlich ist.
(3) Teilleistungen sind zulässig und können gesondert berechnet und in Rechnung gestellt werden.
(4) Montageleistungen werden grundsätzlich nur auf der Baustelle erbracht, wenn diese in betriebsfertigem Zustand ist. Alle erforderlichen Hilfsarbeiten wie Rohrleitungs-, Elektro- und Fundamentarbeiten müssen vorbereitet sein.
5. Gefahrübergang und Abnahme
(1) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk verlassen hat oder die Montage abgeschlossen ist.
(2) Die Abnahme der Leistung hat unverzüglich nach Abschluss der Montage bzw. Inbetriebnahme zu erfolgen. Eine stillschweigende Abnahme liegt vor, wenn die Leistung dem Kunden zur Abnahme angezeigt worden ist und dieser die Abnahme nicht innerhalb von 14 Tagen verweigert.
(3) Bei Verzug des Kunden mit der Abnahme haftet dieser für Schäden aus Verzug, es sei denn, er hat den Verzug nicht zu vertreten.
6. Gewährleistung
(1) Für Mängel an der Ware oder der Leistung haftet das Unternehmen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder um vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden oder Schäden aus Arglist. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Mängelanzeigen sind unverzüglich schriftlich an das Unternehmen zu richten. Mängel, die bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbar sind, gelten als genehmigt, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung gerügt werden.
(4) Für nachträgliche Mängelbeseitigung kommt das Unternehmen zunächst durch Nacherfüllung nach. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Unternehmens durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache erfolgen.
(5) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Verschleiß oder auf Schäden, die nach Gefahrübergang aus fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, unsachgemäßer Montage durch Dritte oder aus natürlichem Verschleiß entstehen.
7. Haftungsbegrenzung
(1) Das Unternehmen haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet das Unternehmen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstehen, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
8. Rücktritt und Kündigung
(1) Das Unternehmen kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde trotz angemessener Fristsetzung mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug ist oder wenn sich die Kreditwürdigkeit des Kunden nach Vertragsschluss erheblich verschlechtert hat.
(2) Bei Wartungs- und Serviceverträgen kann das Unternehmen mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats kündigen, wenn keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten.
9. Höhere Gewalt
Kommt das Unternehmen mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen ganz oder teilweise in Verzug oder wird die Erfüllung unmöglich, weil ein Umstand höherer Gewalt eintritt, so wird das Unternehmen von der Erfüllungspflicht befreit. Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Verkehrsmitteln, Mangel an Energie oder Rohstoffen sowie sonstige Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens liegen.
10. Datenschutz
Das Unternehmen verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Nähere Informationen hierzu enthält die Datenschutzerklärung unter /datenschutz.
11. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Geschäftssitz des Unternehmens in Berlin.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine wirksame Regelung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB müssen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
Stand:
Diese AGB gelten ab dem 1. Januar 2024.
BEYER Klima- und Lüftungsanlagen GmbH
Andreasberger Straße 6
12347 Berlin, Deutschland
Handelsregister: Amtsgericht Charlottenburg, HRB Abteilung B
Geschäftsführer: Olaf Beyer
E-Mail: support@beyer-klima.de